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Förderung der BG Bau

Arbeitsschutz kostet Geld – nutzen Sie die passende Förderung!

Der richtige Arbeitsschutz kann durchaus kostenintensiv sein und manchmal scheuen sich Betriebe vor diesen Ausgaben. Um ihnen diese Hürde zu nehmen, unterstützt die BG Bau ihre Mitglieder mit unterschiedlichen Förderangeboten zu speziellen Produkten.
Wenn Sie Mitglied bei der BG Bau sind, können Sie von beitragsabhängiger und beitragsunabhängiger Förderung profitieren. Dazu gibt es einen umfangreichen Katalog, der alle förderungsfähigen Arbeitsschutzmaßnahmen genauer vorstellt. Zusätzlich gibt es bei beiden Varianten natürlich noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Beitragsabhängige Förderung der BG Bau

Wie der Name es schon sagt, ist diese Förderungsmöglichkeit abhängig von dem Betrag, den Sie an die BG Bau als Mitglied zahlen. Ab einem Beitrag von 100 Euro und einer Arbeitskraft in Ihrem Betrieb steht Ihnen Förderung zu. Je höher Ihr Beitrag ist, desto höher kann natürlich die Förderung ausfallen. Auf diese Weise sind Zahlungen von bis zu 20.000 Euro möglich.

Ihr Umlagebetrag entscheidet über die Einstufung Ihres Unternehmens. Von Stufe A bis E erhöht sich die maximale Fördersumme. Gehört Ihr Unternehmen in eine der Stufen von A bis D, können Sie die Fördersumme auch über mehrere Jahre ansparen.

Wenn Sie als Unternehmer/in ohne Beschäftigte freiwillig versichert sind, profitieren Sie von einer Fördersumme von bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr.

Übrigens werden auch Leasinggeräte unterstützt. Dazu muss in dem Jahr des Leasingvertrages auch der Antrag auf Förderung gestellt werden.

Unabhängig von der Beitragshöhe gibt es noch weitere Punkte, die erfüllt sein müssen für eine Förderung:

  • Die BG Bau fördert nur Maßnahmen aus ihrem Prämienkatalog.
  • Spezifische Informationen zu jeder förderbaren Maßnahme finden Sie auf der Homepage der BG Bau unter dem Stichpunkt der beitragsabhängigen Förderung.
  • Eine Förderung kann generell nicht erfolgen, wenn Ihr Unternehmen Beitragsrückstände aufweist oder in der Insolvenz ist.
  • Jede Maßnahme kann nur einmal gefördert werden.
  • Die Investition muss in dem Jahr erfolgen, in dem Sie die Förderung beantragt haben.
  • Als Nachweis reichen Fotos, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden.
  • Nur bei Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen kann eine Förderung stattfinden.

Beachten Sie bei Erhalt der Förderungen, dass diese entweder als Investitionszuschüsse oder Aufwandszuschüsse versteuert werden müssen.

Beitragsunabhängige Förderung

Um auch kleinere Unternehmen zu unterstützen, gibt es eine Förderung, die unabhängig von ihrer Beitragshöhe ist. Hierbei übernimmt die BG Bau grundsätzlich 50% der Anschaffungskosten. Natürlich müssen dafür ein paar Grundvoraussetzungen geschaffen sein:

  • Es handelt sich ausschließlich um Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen (außer Industrieschutzhelme), wie beispielsweise Bautreppen, Höhensicherungsgeräte, Leiterzubehör, Podeste usw.
  • Das betreffende Unternehmen muss ein ausgeglichenes Beitragskonto haben.
  • In dem Unternehmen muss mindestens eine Arbeitskraft arbeiten.

Dazu kommen noch weitere Bedingungen, die direkten Einfluss auf die Fördersumme haben und die bereits Grundlagen für eine praxistaugliche Absturzprävention legen. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Schulungen, Beratungen oder Programmen der BG Bau. Diese informieren Unternehmer und Beschäftigte über die Themen Arbeitssicherheit, Risikobewusstsein und Gesundheitsmaßnahmen. Je mehr davon erfüllt sind, desto höher kann die Förderung ausfallen.

Bei Nutzung dieses Modells verfällt ein eventueller Restbetrag beim Jahreswechsel und kann nicht angespart werden. Wenn Sie die Förderung aus der höchsten Stufe in Anspruch nehmen, besteht im Folgejahr kein Anspruch auf eine weitere Förderung.

Sie können bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen die beitragsabhängige und die beitragsunabhängige Förderung kombinieren.

In unserem Online-Shop erkennen Sie übrigens Produkte, welche die BG Bau bezuschusst, an dem blauen Pfeil mit dem Hinweis „BG Bau gefördert“. Da hier die Möglichkeiten und Voraussetzungen sehr umfangreich sind, lohnt sich im Vorfeld eine direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem Ansprechpartner bei der BG Bau.

Hier geht es zum Katalog >>>
BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Telefon: 0800 3799100
Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de