Für jede orthopädische Anpassung ist seit 2007 eine Prüfung durch ein offizielles Prüfinstitut obligatorisch. Alle zugerichteten Schuhe müssen den Anforderungen der EN ISO 20345:2011 entsprechen. Da die Einzelprüfung durch ein offizielles Prüfinstitut kostenintensiv ist, werden ausgewählte Modelle im Vorfeld hinsichtlich möglicher
orthopädischer Zurichtungen sowie orthopädischer Einlagen zertifiziert.
So einfach geht es
die vier Schritte zu Ihrem orthopädisch zugerichteten Sicherheitsschuh:
- Auswahl und Beschaffung des gewünschten Schuhs bei PCH – alle gemäß DGUV Regel 112 – 191 (BGR 191) zertifizierten Modelle sind entsprechend im Katalog gekennzeichnet.
- Einreichen der ärztlichen Bescheinigung mit Angabe der Art der gewünschten Maßnahme beim Orthopädieschuhmacher.
- Der Orthopädieschuhmacher führt die notwendige Maßnahme gemäß Fertigungsanweisung von ELTEN eigenständig durch
- Abrechnung der vorgenommenen Maßnahme durch den Orthopädieschuhmacher.
Vorteil:
kurze Wege, vertrauter Orthopädieschuhmacher, gute Passgenauigkeit und größtmögliche Flexibilität.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Spezialbroschüre „Orthopädischer Fußschutz gemäß DGUV Regel 112 – 191 (BGR 191). Natürlich beraten Sie auch gern unsere Fachberater bei Ihnen vor Ort.