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Kontakt zu PCH

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Persönliche Beratung

Wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösung für Ihr Anliegen. Egal ob telefonisch, via E-Mail oder in speziellen Fällen auch persönlich bei Ihnen vor Ort, wir sind immer für Sie da.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß
1.1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2. Der Käufer erkennt diese Bedingungen an, wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Soweit Verträge in Schriftform abgeschlossen sind, werden mündliche Nebenabreden und Zusicherungen erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
1.4. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

2. Preise und Zahlung
2.1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.
2.2. Bei Zielverkauf wird der Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag der Abbuchung vom Konto des Käufers. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass vom Käufer zum Zahlungszeitpunkt keine anderweitigen fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer noch zu erfüllen sind. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
2.3. Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.4. Die Kosten berechtigter Rechnungen und der Rechtsverfolgung einschließlich aller hierzu erforderlichen Maßnahmen wie z. B. Einholung von Auskünften, Einschaltung von Inkassobüros und dergleichen kann der Verkäufer dem Käufer in Rechnung stellen.
2.5. Bei Überschreitung von Zahlungszielen werden die in Rechtsvorschriften geregelten Verspätungszinsen oder aber Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2.6. Die Anmeldung des Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, eintretende Zahlungsschwierigkeiten, das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder ein Wechsel des Inhabers des Käuferunternehmens berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.
2.7. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

3. Lieferung und Versand
3.1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine gelten stets als ungefähr, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger vollständiger und richtiger Selbstbelieferung sowie unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebs- und Vertriebsablaufes beim Verkäufer.
3.2. Im Paketversand sind alle Sendungen ab unserem Lager über 100,- Euro frachtfrei, bis Auftragswert 100,- Euro berechnen wir 6,90 Euro.
Wird eine Spedition in Anspruch genommen: Bis ca. 50 km Umkreis gilt: alle Sendungen ab unserem Lager über 500 Euro sind frachtfrei, bei Auftragswert unter 500,- Euro berechnen wir eine Pauschale von 17,- Euro. Bei Entfernungen über 50 km: die Frachtkosten werden individuell ermittelt.
3.3. Soweit nicht Abholung durch den Käufer vereinbart wird, ist der Verkäufer zur Wahl des ihm am zweckmäßigsten erscheinenden, nicht aber des kostengünstigsten Versandweges und -mittels verpflichtet.
3.4. Die Ware wird unverpackt geliefert. Wenn dies handelsüblich ist, erfolgt auch verpackte Lieferung. Soweit die Verpackung in den Lieferpapieren und auf der Rechnung als Leihverpackung ausgewiesen ist, hat der Käufer diese innerhalb der vorgegebenen Frist auf seine Kosten und Gefahr oder ggf. frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbescheinigung in wiederverwendungsfähigem Zustand an den Verkäufer zurückzusenden. Bei Überschreitung der Rückgabefrist durch den Käufer ist der Verkäufer zur Berechnung angemessener Mahnkosten sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Entsprechendes gilt bei Rückgabe in nicht wiederverwendungsfähigem Zustand.
3.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
3.6. Verweigert der Kunde unbegründet die Abnahme der Ware, so trägt er alle damit im Zusammenhang entstehenden Kosten.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle gelieferten Erzeugnisse bleiben Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher einschließlich der künftigen und bedingt entstehenden Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen zustehen.
4.2. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seiner Haftung für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware, nachdem sie versandt worden oder die Gefahr auf ihn durch Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft übergegangen ist.
4.3. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang befugt.
4.4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nicht sicherheitsübereignet werden.
4.5. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu.
4.6. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt vorab an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
4.7. Von der Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.
4.8. Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer Nachfristsetzung nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, sofort und ohne Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt.

5. Gewährleistung
5.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen. Die hierbei festgestellten Mängel sind spätestens nach 7 Tagen seit Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung, aber spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen.
5.2. Ist die Mängelrüge begründet und fristgerecht angezeigt, leistet der Verkäufer Ersatz oder bessert nach. Nur bei Fehlschlägen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.
5.3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zu geben, sich vom Mangel zu überzeugen. Insbesondere muss er auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben zur Verfügung stellen. Bei Nichtbefolgung vorstehender Regelungen entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

6. Haftung und Schadenersatz
6.1. Der Verkäufer leistet Schadenersatz, soweit in diesen Bedingungen keine abweichende Regelung enthalten ist, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2. Die Haftung umfasst (außer bei Vorsatz) nicht Folgeschäden sowie solche Schäden, die im konkreten Fall nicht voraussehbar waren.
6.2. Der Verkäufer haftet nicht für Erfüllungsgehilfen (außer bei Vorsatz).

7. Verjährung und Gerichtsstand
7.1. Sämtliche Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren 6 Monate nach Lieferung, soweit nicht längere Verjährungsfristen gelten.
7.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

8. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an deren Stelle solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.